Die aktuell steigende Inflation kann mittelbar zu einer Erhöhung von Indexmieten führen. Denn diese Mieten richten sich nach dem Verbraucherpreisindex, also den Lebenshaltungskosten aller Privathaushalte in Deutschland. Um extremen Mieterhöhungen vorzubeugen, ersuchen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen den Senat, sich auf Bundesebene für eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen bei Indexmieten einzusetzen (siehe Anlage). Der rot-grüne Antrag sieht vor, zu prüfen, ob auch im Fall von Indexmieten, wie bei regulären Mieten, eine Kappungsgrenze eingeführt werden kann. Die Kappungsgrenzenverordnung legt fest, dass Mieten innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 15 Prozent erhöht werden dürfen. Über einen entsprechenden Antrag wird die Hamburgische Bürgerschaft am 24. August abstimmen.
Dazu Olaf Duge, Fachsprecher für Stadtentwicklung und Wohnen der Grünen Fraktion Hamburg: „Der Mietenanstieg ist nach wie vor ungebrochen. Indexmieten, die in Zeiten niedriger Inflation unproblematisch waren, erweisen sich nun im Angesicht steigender Inflation als Falle – eine Entwicklung, die so nicht vorhersehbar war. Umso wichtiger ist es, dass wir Betroffene vor starken Mieterhöhungen schützen, indem wir eine Kappungsgrenze einführen, wie es sie bei normalen Mietverträgen gibt. Auf Initiative der Hamburger Justizbehörde hat die Konferenz der Justizminister*innen den Bund bereits aufgefordert, die Menschen vor einem ungebremsten Anstieg der Indexmieten zu schützen. Die Obergrenze sollte sich aus unserer Sicht an den zukünftigen Plänen der Bundeskoalition orientieren und eine maximale Mietsteigerung von elf Prozent alle drei Jahre vorsehen. Die FDP im Bund muss endlich aufhören, auf der Bremse zu stehen, und Mieter*innen, die bereits rasant steigende Energiekosten schultern müssen, zusätzlich mit steigenden Mieten zu belasten. Im Sinne des sozialen Zusammenhalts unserer Gesellschaft muss der Bund schnell und wirkungsvoll handeln.“
Dazu Martina Koeppen, Fachsprecherin für Stadtentwicklung und Wohnen der SPD-Fraktion Hamburg: „Wohnen muss bezahlbar bleiben. Für dieses Ziel setzen wir in Hamburg bereits heute alle rechtlichen Hebel in Bewegung. Indexmieten bilden im Mietrecht eine Besonderheit, denn sie sind an den Verbraucherpreisindex gekettet. Der Anteil dieser Mietverträge hat sich in Hamburg zwischen 2015 und 2021 mehr als verdoppelt und beträgt mittlerweile acht Prozent. Die Spielräume für Vermietende, über die Steigerung des Indexes hinaus die Mieten anzuheben, sind sehr eingeschränkt. Klar ist, es braucht weiterhin eine Balance im Mietrecht. Es besteht die Gefahr, dass die Inflation bei Indexmieten zu hohen Mietsteigerungen führt. Mit unserem Antrag machen wir uns dafür stark, dies in Zukunft zum Beispiel mit dem bewährten Instrument der Kappungsgrenze zu regulieren.“
Hintergrund
Kappungsgrenze und Mietpreisbremse sind Instrumente, um Mitpreissteigerungen bei Staffel- und Vergleichsmieten einzuschränken. Die Kappungsgrenzenverordnung sieht vor, dass die Miete innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 15 Prozent steigen soll. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung haben sich die Ampelparteien darauf geeinigt, die Kappungsgrenze auf elf Prozent abzusenken. Die Mietpreisbremse gilt in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt und legt fest, dass der Mietpreis von Wohnungen bei einer Neuvermietung nur maximal zehn Prozent über dem örtlichen Mietpreisspiegel liegen darf.


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