Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen setzen sich dafür ein, die Aufwandsentschädigung für Wahlhelfende bei der Bundestagswahl 2021 zu erhöhen. Einen entsprechenden Antrag haben die Fraktionen in die heutige Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft eingebracht. Die Aufwandsentschädigung für Wahlhelfende zur Bundestagswahl beträgt in Hamburg aktuell 60 Euro für den Vorsitz des Wahlvorstands, 45 Euro für die Stellvertretung und 30 Euro für den Beisitz – darin enthalten ist ein pauschalierter Fahrkostenanteil.
Dazu Till Steffen, verfassungspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „An Wahltagen können wir den Herzschlag unserer Demokratie besonders deutlich spüren. Denn alle fiebern dem Ergebnis der Mehrheitsentscheidung entgegen. Damit diese auch zügig verkündet werden kann, sind tausende von Wahlhelfenden allein in Hamburg im Einsatz. Sie engagieren sich ehrenamtlich für unsere Demokratie und bekommen für ihren Einsatz eine kleine Aufwandsentschädigung, die wir nun – erstmals seit 2009 – erhöhen wollen. Die bevorstehende Wahl zum Bundestag ist nicht alleine eine Angelegenheit des Staates. Sie lebt davon, dass am Wahlprozess Wähler*innen aktiv mitwirken. Wahlhelfende sind dabei Vorbild und gehören zum Fundament einer funktionierenden Demokratie.“
Dazu Olaf Steinbiß, verfassungspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Wahlhelfende leisten einen unverzichtbaren Dienst an der Gesellschaft, der unsere Demokratie am Laufen hält. Das sogenannte Erfrischungsgeld ist eine Wertschätzung, die seit 2009 nicht mehr angepasst worden ist. Daher ist es nun geboten trotz der erheblichen Mehrausgaben durch die Corona-Pandemie, die Aufwandsentschädigung angemessen anzuheben. Unser Dank gilt den rund 15.000 Wahlhelfenden, die alle vier Jahre die Durchführung der Bundestagswahl sicherstellen.“
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