Justiz

Rot-Grüner Antrag: Aufstockung der Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare

Die Bürgerschaft debattiert heute einen Antrag von SPD und Grünen, mit dem die finanzielle Situation von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren verbesserte werden soll. Ab Januar 2020 soll die Unterhaltsbeihilfe um 100 Euro pro Monat steigen.

Dazu Carola Timm, justizpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Das Referendariat stellt als praktischer Teil der Ausbildung von Juristinnen und Juristen eine wesentliche Berufsvorbereitung dar. Darin leisten die Rechtsreferendarinnen und -referendare an den verschiedenen Ausbildungsstationen in den Gerichten, der Staatsanwaltschaft oder in verschiedenen Kanzleien bereits wertvolle Arbeit, die das Justiz- und Verwaltungspersonal unserer Stadt entlasten. Damit sie sich während des Referendariats sowohl auf ihre anspruchsvollen Ausbildungsinhalte als auch auf die ihnen übertragenen juristischen Aufgaben konzentrieren können, halten wir es für notwendig, die Unterhaltsbeihilfe von Referendarinnen und Referendaren in Hamburg mit einer Sockelanhebung von 100 Euro stärker an die Lebenshaltungskosten anzupassen. Damit erhöhen wir die Attraktivität der juristischen Ausbildung.“

Dazu Urs Tabbert, justizpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Das Rechtsreferendariat ist ein wichtiger und unumgänglicher Bestandteil der juristischen Ausbildung für alle, die später Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden oder in der Hamburger Verwaltung als Juristinnen und Juristen arbeiten möchten. Um gutes Personal zu gewinnen und langfristig an Hamburg zu binden, müssen auch die Ausbildungsbedingungen stimmen. Dazu gehört eine angemessene Bezahlung. Wir haben schon in der letzten Wahlperiode ein dynamisiertes System geschaffen, mit dem die Unterhaltsbeihilfe Schritt für Schritt wächst. Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare leisten bereits in der Ausbildung mit ihrer Arbeit an den Gerichten, bei der Staatsanwaltschaft oder in Behörden einen wertvollen Beitrag zur Rechtspflege. Zudem sind die Lebenshaltungskosten gestiegen. Daher ist es richtig, die Unterhaltsbeihilfe pauschal zum Januar 2020 zu erhöhen. Mit der Dynamisierung, die natürlich beibehalten wird, sorgen wir so auch dafür, dass die Lücke bei der Unterhaltsbeihilfe zu den anderen Bundesländern schneller geschlossen wird als bislang vorgesehen. Im Gesamtpaket mit dem enormen Stellenaufwuchs in der Justiz seit 2015 ist das eine gute Investition in einen starken Rechtsstaat.“

Hier finden Sie den Antrag.

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