Familie

Klare Regeln bei Zusatzangeboten – Mehr Transparenz für Eltern von Kita-Kindern  

In Kindertagesstätten hat sich in den vergangenen Jahren ein Angebot an zusätzlichen Leistungen etabliert. Mitunter verschwimmen dabei die Grenzen zwischen dem, was bereits über den Kita-Gutschein und die Hamburger Bildungsempfehlungen abgedeckt ist, und kostenpflichtigen Zusatzangeboten. Mit einem gemeinsamen Antrag wollen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen nun mehr Transparenz und klare Regeln bei freiwilligen Zusatzangeboten in der Kita schaffen (siehe Anlage). Über den Antrag wird in der kommenden Bürgerschaftssitzung am 21. September abgestimmt.

Dazu Britta Herrmann, familienpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Hamburg: „Familien erhalten in Hamburg eine gebührenfreie Grundbetreuung für ihre Kita-Kinder. In den vergangenen Jahren haben Kitas teilweise begonnen, kostenpflichtige Zusatzleistungen anzubieten. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Problematisch wird es allerdings, wenn Kinder dadurch während der Betreuungszeiten von Angeboten ausgeschlossen werden und wenn Eltern für Leistungen zahlen, die eigentlich über das System abgedeckt sind. Angebot und Umfang von Zusatzleistungen sowie Kosten müssen ebenso transparent gemacht werden wie der Charakter der Freiwilligkeit einer Leistung. Mit unserem Antrag verfolgen wir das Ziel, Kinder vor sozialer Exklusion und Familien vor unangemessenen finanziellen Forderungen zu schützen. Zusatzangebote müssen so gestaltet sein, dass alle Kinder daran partizipieren können, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern.“

Dazu Uwe Lohmann, Fachsprecher Familie, Kinder und Jugend der SPD-Fraktion Hamburg: „Über eine Milliarde Euro des Hamburger Haushalts fließen in das Kita-System. Zwischen dem ersten Lebensjahr und der Einschulung ist die fünfstündige Betreuung in Kitas und der Kindertagespflege kostenfrei – Mittagessen inklusive. Der gesetzliche Betreuungsanspruch geht noch darüber hinaus und berechtigt zu einem Betreuungsumfang, der die Arbeitszeit oder auch Fortbildungszeit der Eltern abdeckt. Der Landesrahmenvertrag Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen, dem alle Kitaträger im Hamburger Kitagutscheinsystem beitreten müssen, bildet gemeinsam mit den Hamburger Bildungsempfehlungen die Grundlage für qualitativ hochwertige Bildung und Betreuung in Hamburger Kitas. Uns ist wichtig, dass dieses gute System auch in Zukunft für alle Kinder zugänglich bleibt. Um das zu gewährleisten, wollen wir die Zusatzleistungen, die einige Kitaträger den Eltern in Rechnung stellen, transparenter machen und begrenzen. Eltern werden direkt bei der Beantragung des Kitagutscheins darüber informiert, welche Leistungen bereits im Gutschein enthalten sind und für welche Leistungen Zuzahlungen erhoben werden dürfen. Der Betreuungsvertrag weist diese Leistungen einzeln aus, denn sie dürfen nicht verpflichtend erhoben werden. Eltern müssen frei entscheiden können, ob sie diese in Anspruch nehmen möchten.“

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